NO GO P-Phenylendiamin

Auch diesmal haben wir wieder einen NO-GO-Inhaltsstoff parat, der vor allem der Berufsgruppe der Friseur:innen enorme gesundheitliche Schäden bringen kann: P-PHENYLENDIAMIN – kurz PPD. Bei dem Stoff handelt es sich um chemische Kristalle, die in Berührung mit Luft oxidieren und sich dunkel färben.

So dient es herkömmlichen Colorationen als „Aufweicher“ für den Haaransatz. Denn es bricht die Hornschüppchen auf und reagiert dort gemeinsam mit dem Wasserstoffperoxid und den anderen Farben. Der ursprünglich rote Hennafarbstoff, mit einem natürlichen Färbespektrum von Orange bis maximal Braun, kann unter einer Beigabe von PPD dunklere Töne wie Dunkelbraun oder Schwarz hervorbringen.

PPD ist als krebserregend eingestuft

Daher sei gesagt: P-Phenylendiamin ist ein Schadstoff, der auch in Abgasen und in Zigarettenrauch vorkommt und gehört zu den kanzerogenen – sprich, krebserregenden – Substanzen. Vor allem wird Blasenkrebs bei Friseur:innen mit PPD in Verbindung gebracht.

Zudem wurde es beim Dermatologen-Kongress/San Francisco im Jahr 2006 zum Kontaktallergen des Jahres gekürt. Starker, brennender Juckreiz, Rötungen, Schwellungen und sich schuppende Haut sind sogar sehr häufige Begleiterscheinungen bei einer Anwendung. Rund 3 % der Bevölkerung reagieren heftig auf die Substanz!

Keine schwarzen Henna-Tattoos ohne PPD

Auch bei den sogenannten „Black Henna Tattoos“ (schwarze Henna-Tattoos), die es ja ohne einer Beimischung von PPD in der Form gar nicht geben würde, traten und treten intensive, allergische Hautreaktionen auf, die sich auch auf den ganzen Körper ausdehnen und jahrelang anhaltende oder irreparable Schäden bewirken können.
Umso wichtiger ist es aufzuklären, denn Henna ist per se ein wohltuendes Produkt, das keineswegs schädlich ist!

Unser Appell: Informiere dich stets über die Inhaltsstoffe – gibt es dazu keine Angaben oder erscheint irgendwo das Wort „Phenylendiamin“ oder das Kürzel „PPD“: Suche dir einen vertrauensvolleren Anbieter!

Im Falle einer Kontaktallergie wende dich bitte an deine:n Ärztin bzw. Arzt und melde die unerwünschten Wirkungen an die zuständige Lebensmittelaufsichtsbehörde.

Black Henna Tattoos gibt es ohne die Beimischung von PPD nicht!

Quellen:
https://www.sozialministerium.at/Themen/Konsumentenschutz/Verbrauchergesundheit/Kosmetika.html
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/Lebensmittel/kosmetische_mittel/henna.html